Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Lahr ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.lahr.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Lahr.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a.) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG         

Geodaten / Kartendaten / Luftbilder

Geodaten, Kartenmaterial und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Sobald diese Funktion zur Verfügung steht, wird sie ergänzt.

Google-Maps-Karteneinbindungen sind nicht barrierefrei bedienbar.

 

b.) Unverhältnismäßige Belastung

Untertitel / Volltext-Alternative / Audiodeskription für Videos

Auf lahr.de sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden.

Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Lahr erstellt werden, wird darauf geachtet, einen Untertitel beziehungsweise eine Volltext-Alternative anzubieten.

 

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Flyer, Mitteilungsblätter und Broschüren sind teilweise nicht barrierefrei. Dies ist unter den gegebenen Bedingungen weder organisatorisch noch personell zu leisten. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor.

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte, zum Beispiel PDF‐Dateien, vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns (siehe 4. Rückmeldung und Kontaktangaben) auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit.

Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

 

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen

Verlinkungen auf lahr.de können auf externe Anwendungen oder Webpräsenzen führen, die über nicht barrierefreie Inhalte verfügen.

 

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Lahr in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.01.2024 erstellt.

Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.05.2024 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf lahr.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind.

Bitte nehmen Sie per E-Mail an pressestelle@lahr.de Kontakt zu uns auf.

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.